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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,76343
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20 B ER (https://dejure.org/2020,76343)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.07.2020 - L 8 SO 68/20 B ER (https://dejure.org/2020,76343)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - L 8 SO 68/20 B ER (https://dejure.org/2020,76343)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2018 - L 15 AS 148/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der 15. Senat des LSG mit Beschluss vom 28.6.2018 (- L 15 AS 148/18 B ER ) mit ausführlicher Begründung unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung (BT Drs. 18/10211, S. 14) zurück und führte aus, der ordnungsbehördlichen Meldung komme nach dem im Gesetzeswortlaut klar zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers konstituierende Wirkung zu, weil der Betroffene so seine Verbindung zu Deutschland bekunde, die Voraussetzung für eine Aufenthaltsverfestigung sei.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakte und die beigezogene Verwaltungsakte der Antragsgegnerin sowie die Gerichtsakte zu dem Verfahren S 9 AS 631/18 ER (- L 15 AS 148/18 B ER ) und die Gerichtsakte des Verfahrens S 41 AS 1355/18 nebst Beiakten Bezug genommen.

    Einer Leistungspflicht des Beigeladenen steht auch nicht die Rechtskraft des Beschlusses vom 28.6.2018 (- L 15 AS 148/18 B ER -) entgegen, denn die Rechtskraft wirkt nicht für einen anderen, vom Verfahren nicht betroffenen Bewilligungszeitraum, auch bei gleicher Rechtslage (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 44a m.w.N.).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20
    Nach der Rechtsprechung des BSG kamen vielmehr trotz Vorliegen eines Leistungsausschlusses Sozialhilfeleistungen auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII im Ermessenswege in Betracht, wobei ggf. das Ermessen auf Null reduziert war, wenn sich der Aufenthalt nach Ablauf von sechs Monaten tatsächlichem Aufenthalt in Deutschland verfestigt hatte (vgl. zu den alten Fassungen nur BSG, Urteile vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - juris Rn. 33 ff., vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 44 f. mit zustimmender Anmerkung Greiser in juris, jM 2016, 156, und vom 20.1.2016 - B 14 AS 35/15 R - juris Rn. 40 ff.).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20
    Im Übrigen werden die leistungsbeschränkenden Vorschriften der §§ 7 Abs. 1 Satz 2-7 SGB II und § 23 Abs. 3 SGB XII sich ohnehin an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts messen lassen müssen, das bereits mehrfach klargestellt hat, dass Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums garantiert und Art. 1 Abs. 1 GG diesen Anspruch als Menschenrecht begründet, der sowohl die Sicherung der psychische Existenz des Menschen als auch die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen sowie ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zusteht (BVerfG, Urteil vom 18.7.2012 -1 BvL 10/10 - juris).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20
    Dauerhaft ist ein solcher Aufenthalt, wenn und solange er nicht auf Beendigung angelegt, also zukunftsoffen ist (BSG, Urteil vom 30.1.2013 - B 4 AS 54/12 R - juris Rn. 19).
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20
    Nach der Rechtsprechung des BSG kamen vielmehr trotz Vorliegen eines Leistungsausschlusses Sozialhilfeleistungen auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII im Ermessenswege in Betracht, wobei ggf. das Ermessen auf Null reduziert war, wenn sich der Aufenthalt nach Ablauf von sechs Monaten tatsächlichem Aufenthalt in Deutschland verfestigt hatte (vgl. zu den alten Fassungen nur BSG, Urteile vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - juris Rn. 33 ff., vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 44 f. mit zustimmender Anmerkung Greiser in juris, jM 2016, 156, und vom 20.1.2016 - B 14 AS 35/15 R - juris Rn. 40 ff.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20
    Nach den Vorgaben des BVerfG haben die Gerichte, soweit einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seine Grundrechte droht, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, den geltend gemachten Anspruch nicht nur summarisch, sondern die Rechtslage eingehend und umfassend zu prüfen, und einstweiligen Rechtsschutz ggf. zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen, denn in diesen Fällen kann das Fachgericht nur im einstweiligen Rechtsschutz eine endgültige Grundrechtsverletzung verhindern (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn.20 ff.).
  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20
    Nach der Rechtsprechung des BSG kamen vielmehr trotz Vorliegen eines Leistungsausschlusses Sozialhilfeleistungen auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII im Ermessenswege in Betracht, wobei ggf. das Ermessen auf Null reduziert war, wenn sich der Aufenthalt nach Ablauf von sechs Monaten tatsächlichem Aufenthalt in Deutschland verfestigt hatte (vgl. zu den alten Fassungen nur BSG, Urteile vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - juris Rn. 33 ff., vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 44 f. mit zustimmender Anmerkung Greiser in juris, jM 2016, 156, und vom 20.1.2016 - B 14 AS 35/15 R - juris Rn. 40 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2017 - L 15 SO 112/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20
    Letztlich sagt auch die melderechtliche Erfassung einer Person nichts darüber aus, ob sie sich tatsächlich an der Meldeadresse aufhält und damit eine Bindung an die Bundesrepublik entstehen kann bzw. entstanden ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.6.2017 - L 15 SO 112/17 B ER - juris Rn. 25; Siefert in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 23 Rn. 114).
  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Prozesskostenhilfe,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20
    Da der Beigeladene die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren in vollem Umfang zu erstatten hat, besteht für die Bewilligung von PKH kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.8.2013 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - L 6 AS 59/18

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 68/20
    Der 15. Senat des LSG hat sich in seinem gegen den Beigeladenen geführten Verfahren mit Beschluss vom 28.6.2018 an dem Gesetzeswortlaut der Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 5 SGB II und der Gesetzesbegründung orientiert, wonach der Betroffene durch die Meldung seine Verbindung zu Deutschland bekunde, die Voraussetzung für eine Aufenthaltsverfestigung sei (BT-Drs. 18/10211, S. 14; so auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.5.2018 - L 6 AS 59/18 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 4.5.2020 - L 31 AS 602/20 B ER - juris Rn. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - L 31 AS 602/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 8 SO 69/20
    Nachdem die andere Hälfte der Kosten mit in dem gegen die Versagung von Eilrechtsschutz geführten Beschwerdeverfahren (- L 8 SO 68/20 B ER ) am heutigen Tag ergangenen Beschluss dem in jenem Verfahren beigeladenen Jobcenter auferlegt worden ist, fehlt es für die Beschwerde gegen die Versagung von PKH am erforderlichen Rechtsschutzinteresse.
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